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Manege frei am Marienplatz – die Geschichte des Hangleiterschen Zirkusbaus

„Der ergebenst Unterzeichnete unterbreitet einem hochwohllöblichen Magistrat von Stuttgart die sehr ergebene Bitte, ihm behufs Veranstaltung eines Circus von Vorstellungen die behördliche Erlaubniß […] ertheilen zu wollen.“

Schreiben des Zirkusdirektors Eduard Wulff an den Magistrat der Stadt Stuttgart, mit Bitte um Erlaubnis der Errichtung eines festen Zirkuszelts in Stuttgart; Stadtarchiv Stuttgart 11 Depot B 5917

Der erste Akt des Marienplatz-Zirkus

Am 28. November 1891 wandten sich Zirkusdirektor Eduard Wulff und sein Geschäftsführer Jean Lüttgens mit einem Schreiben und einer Bitte an die Verwaltung der Stadt Stuttgart. Es ging um die Errichtung eines festen Zirkusgebäudes auf dem Marienplatz, welches für acht bis zehn Jahre dortz bestehen sollte. Von Beginn an war dabei auch Hofwerkmeister Albert Hangleiter (1848-1916) eingebunden, der sich der Planung und Errichtung des Gebäudes annahm. 1.000 Mark erhielt Hangleiter von Zirkusdirektor Wulff als Vergütung hierfür, den eigentlichen Bau musste Hangleiter aus eigener Tasche zahlen. In den folgenden Monaten befassten sich deshalb nicht nur der Gemeinderat, sondern auch das Bauamt mit dem Vorhaben. Der Zirkus wurde aber bei den städtischen Behörden bald zum baupolizeilichen Fall. Bereits die Unterlagen lassen erkennen, dass der Bau nicht nur für einzelne Gastspiele gedacht, sondern als beständig nutzbare Spielstätte mit regelmäßigem Betrieb konzipiert war. Geplant war kein bloßes Zirkuszelt, sondern ein hölzerner Fachwerkbau mit einem Durchmesser von rund 38 Metern. Ein permanent errichteter Zirkusbau griff aber in die Nutzung des öffentlichen Raums ein. Der Marienplatz wurde mit diesem festen Bau dauerhaft verändert – mitsamt Manege, Zuschauerraum, Stallungen, Lagerflächen und Zufahrten.

Plan des Hofwerkmeisters Albert Hangleiter für das Erdgeschoss des Zirkusgebäudes; Stadtarchiv Stuttgart 11 Depot B 5917

Die weitreichenden Planungen machten das Projekt früh zu einem Gegenstand intensiver Beratungen. Insbesondere für größere Zirkusbetriebe bestand unbestreitbar ein entsprechender Bedarf nach einer festen Spielstätte. Die vorhandene Reithalle wurde dabei auf Grund ihrer Größe als unzureichend bewertet. Gleichzeitig galt der Marienplatz allerdings den städtischen Stellen nicht als frei verfügbarer Bauplatz. Es mussten städtebauliche Bedenken und Nutzungsinteressen gegeneinander abgewogen werden: Obwohl eine Nutzung als Zirkusstandort grundsätzlich für möglich gehalten wurde, wurde vor allem die dadurch entstehende Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes kritisch gesehen. Außerdem stand zur Diskussion, ob und in welchem Umfang überhaupt geeignete Flächen im Stadtgebiet für einen solchen Bau zur Verfügung stehen würden. Noch während die Verhandlungen andauerten, gastierte bereits der Zirkus „James“ in Stuttgart. Hinzu kam mit dem Genfer Zirkusbesitzer Lorch ein weiterer Interessent, der für die Sommermonate einen Zeltzirkus plante. Dadurch verschob sich die Diskussion von der grundsätzlichen Frage eines möglichen Zirkusbaus und dem Bedürfnis für diesen, hin zu Fragen der Nutzung, ihrer zeitlichen Dauer und der Konkurrenzsituation der verschiedenen Zirkuskompagnien.

Hinter den Kulissen der Manege

Nach umfangreichen Beratungen der Bau- und Gewerbeabteilung sowie mehreren Beschlüssen des Gemeinderats und des Bürgerausschusses wurde das Vorhaben schließlich grundsätzlich bewilligt. Der noch nicht angelegte Teil des Marienplatzes sollte Hangleiter zur Errichtung eines Zirkusgebäudes verpachtet werden, jedoch unter strengen Auflagen: Voraussetzung war die Einreichung und Bewilligung der Baupläne sowie eine (kontrollierte) Ausführung in feuerbeständiger Fachwerkbauweise. Zudem wurde vertraglich festgelegt, dass die Vorstellungen erst ab dem 15. April 1892 beginnen dürften und der Pächter eine Kaution sowie die Kosten der Platzräumung zu tragen habe. Mit der endgültigen Zustimmung der städtischen Gremien wurde der Pachtvertrag bestätigt und die Baugenehmigung hierdurch im Rahmen der festgelegten Bedingungen erteilt.

Abschrift der Genehmigungsurkunde des Ministeriums des Innern betreffend die Verpachtung eines Teils des Marienplatzes sowie die Errichtung eines Zirkusgebäudes durch Albert Hangleiter, Stadtarchiv Stuttgart, 11 Depot B 5917

Nach Errichtung des Zirkusgebäudes verschob sich der Schwerpunkt der Auseinandersetzungen von der Baufrage zur Nutzung und Vermietung. Das sogenannte ‚Hangleitersche Zirkusgebäude‘ wurde zunächst an Zirkusdirektor Schumann vermietet, parallel beantragte der Zirkus Borrallini die Anmietung zu 50 Mark pro Tag, wodurch konkurrierende Nutzungsansprüche entstanden. Hangleiter verwies auf seine erheblichen Investitionen von rund 65.000 Mark Baukosten sowie 1.500 Mark jährlicher Pacht und sah durch weitere Vergaben seine wirtschaftliche Grundlage gefährdet. Zugleich entstanden Auseinandersetzungen über die wirtschaftliche Bewertung des Unternehmens, da Hangleiter gegenüber den Behörden geltend machte, dass die tatsächlichen Einnahmen des Betriebs zu hoch angesetzt seien. Die Stadt hielt dem „Konkurrenzverbot“ entgegen, dass das Gebäude zwar mehrfach genutzt werden könne, dies jedoch stets unter bau- und sicherheitspolizeilichen Auflagen und ohne exklusives Nutzungsrecht des Pächters erfolge. Einzelne Sondernutzungen – etwa für Versammlungen – wurden zwar genehmigt, blieben aber streng geregelt. Dadurch wurde die Mehrfachnutzung des Gebäudes zum zentralen Konflikt zwischen privatem Betreiberinteresse und öffentlicher Vergabepraxis.

Neues Programm unter der Zirkuskuppel

Eine deutliche Funktionsverschiebung zeigte sich 1896, als das Zirkusgebäude zeitweise nicht mehr für Vorstellungen, sondern mehr und mehr für andere städtische Zwecke genutzt wurde. Ein Ministerialerlass vom 7. Februar genehmigte die zeitweise Unterbringung von Pferden des Pferdemarkts. Zusätzlich wurden die Stallungen während des Pferdemarkts an mehrere Schäfer vermietet. Der ‚ehemalige‘ Zirkusbau wurde damit vorübergehend zu einem multifunktional genutzten Ort, über dessen Nutzung jeweils im Einzelfall entschieden wurde. Eine allgemeine Freigabe erhielt Hangleiter jedoch nicht, da weiterhin galt, dass das Gebäude grundsätzlich nur für Zirkuszwecke bestimmt sei und jede Abweichung eine behördlichen Sondergenehmigung benötigen würde.

Anzeige aus „Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg“ vom 16. April 1896, S. 4

Die zunehmende funktionale Öffnung des Gebäudes blieb dabei nicht ohne bauliche Folgen. Im Jahr 1896 beantragte Hangleiter einen weiteren Stallanbau. Vorgesehen war ein teilweise zweigeschossiger Stallbau von etwa 30 Metern Länge und zwischen 8 und 19,78 Metern Tiefe in ausgemauertem Fachwerk mit einem Dach aus Asphaltpappe. Die Erlaubnis erfolgte befristet bis zum 1. Mai 1900. Auch die finanziellen Bedingungen wurden genau geregelt: Die jährliche Pacht betrug 100 Mark, zahlbar vierteljährlich. Zudem wurde Hangleiter verpflichtet, gelagertes Straßenmaterial auf eigene Kosten entfernen zu lassen beziehungsweise der Stadt die entstehenden Kosten zu erstatten.

Wenn der Applaus verstummt

Im Dezember 1896 beantragte Hangleiter die Einrichtung einer Schaubühne sowie bauliche Veränderungen am Marienplatz. Die Genehmigung wurde erteilt, jedoch nur unter umfangreichen Auflagen: Im Zuschauerraum musste ein durchgehender Gang von mindestens 1,5 Metern Breite freigehalten werden, ebenso war zwischen Bühne und Publikumsbereich ein entsprechender Mindestabstand einzuhalten. Treppenanlagen ins Freie sollten in ausreichender Breite und guter Begehbarkeit ausgeführt werden, und Notausgänge mussten jederzeit uneingeschränkt nutzbar bleiben. Die Beleuchtung durfte ausschließlich elektrisch erfolgen, die Heizung nur mittels Dampf. Kulissen und Requisiten seien brandsicher zu imprägnieren, offenes Licht und Rauchen strikt verboten. Ergänzend unterlag das Gebäude fortlaufenden sicherheitspolizeilichen Kontrollen, die eine ständige Anpassung an aktuelle Vorschriften erzwangen. Die Akten vermitteln folglich den Eindruck eines Objekts, das nicht abgeschlossen ist, sondern kontinuierlich erweitert, überwacht und neu reguliert wurde. Der ehemalige Zirkusbau erscheint weniger als fertige Anlage denn als andauerndes, nervenaufreibendes Projekt.

Bild des Hangleiterschen Zirkus; Stadtarchiv Stuttgart 9450_G87_003

Zudem wuchs die öffentliche Kritik: In Zeitungsartikeln wurde beklagt, dass sich die Konstruktion nicht harmonisch in das Erscheinungsbild des Marienplatzes einfüge und als störender Fremdkörper wahrgenommen werde. Besonders kritisiert wurde, dass der dauerhaft genutzte Zirkus den Charakter des Platzes verändere und dessen bauliche Entwicklung behindere. Die Einwände richteten sich dabei nicht nur gegen das Gebäude selbst, sondern auch gegen die mit den Schaustellungen verbundenen Zustände am Marienplatz. So war von „nervenzerrüttendem Lärm“, der „Jammermusik der Karussellinstrumente“ und einem „durch geschlossene Fenster dringenden wüsten Getöse“ die Rede, das von den Anwohnern als erhebliche Belastung empfunden werde. Auch die ständige Ansiedlung von Buden und Vergnügungsbetrieben rief Unmut hervor: Die ganze Szenerie gleiche eher dem „Jahrmarkt eines Dorfes“ und sei „einer Großstadt unwürdig“. Besonders das „verwahrloste Äußere“ sowie die „ungeschickte Lage“ des Zirkusgebäudes am Marienplatz wurden beanstandet. Angestachelt von Protesten der Bevölkerung forderte die Presse deswegen wiederholt, das „innen und außen veraltete Gebäude“ entweder zu entfernen oder an anderer Stelle neu zu errichten.

Artikel aus „Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg“ vom 24. März 1903, S. 17

Der Vorhang schließt sich

24 Jahre nach seiner Errichtung endete die Ära des Holzbaus auf dem Marienplatz. Hauptsächlicher Grund war der Tod Albert Hangleiters Anfang des Jahres 1916 – und das nicht einmal ein Jahr nach der erneuten Verlängerung des Pachtvertrags. Laut Beratung des Gemeinderats sollten bis Ende Oktober das Gelände geräumt und das Zirkusgebäude vollständig abgetragen werden.

Entgegen seines schlechten Rufs in der Bevölkerung trat in den letzten Tagen des Zirkus die bisherige öffentliche Ablehnung gegen das unzeitgemäße „fadenscheinigen Überkleid“ des Gebäudes immer weiter in den Hintergrund.  Stattdessen überwog nun plötzlich eine nostalgische Erinnerung an Vorstellungen bekannter Zirkusunternehmen, politische Versammlungen und Wohltätigkeitsveranstaltungen. In der Zeitung wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Gebäude nicht nur eine Stätte besonderer Erinnerungen, sondern auch ein Stück Geschichte Stuttgarts verloren gehe. Ironie der Geschichte: Die Neigung, den Abriß von Gebäuden zu bedauern, ist in Stuttgart offensichtlich schon früh ausgebildet.

Quellen

11 Depot B 5197, Die Überlassung eines städtischen Platzes am Marienplatz zur Erstellung eines Zirkusgebäudes an Hofwerkmeister Hangleiter und die polizeiliche Genehmigung des Bauwesens und seiner Benützung, 1-132, 1891-1917


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annasteffen (5. Juni 2026). Manege frei am Marienplatz – die Geschichte des Hangleiterschen Zirkusbaus. Archiv0711. Abgerufen am 4. September 2026 von https://doi.org/10.58079/16cd0


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