Das Standesamt Stuttgart und die siebzehn Standesämter der Vororte führen Geburtsregister, Heiratsregister und Sterberegister. Nach Ablauf der Fortführungsfristen geben die Standesämter diese Unterlagen an das Stadtarchiv ab. In der Regel bedeutet das, dass Geburtsregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren an das Stadtarchiv abgegeben werden. In der nachfolgenden Tabelle können Sie sehen, welche Jahrgänge der Geburts-, Heirats- und Sterberegister der jeweiligen Standesämter im Stadtarchiv überliefert sind. Die hinterlegten Links führen direkt zum Onlinefindmittelsystem, wo die Register entweder digital eingesehen oder zur Einsicht in den Lesesaal bestellt werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie vorher im Indexband die Registernummer über ein Namensverzeichnis ermitteln müssen. Bei den Vororten ist der Index im Registerband enthalten. In manchen Fällen gibt es einen separaten Indexband.
Weitere Informationen zu den Personenstandsunterlagen finden Sie in diesen Blogartikeln:
Wie Sie über das Onlinefindmittelsystem recherchieren und bestellen, können Sie hier nachlesen.
Familienregister und Familienbücher können aufgrund der darin enthaltenen Daten, die noch Sperrfristen unterliegen, im Lesesaal nicht vorgelegt werden. Das Stadtarchiv Stuttgart kann kostenpflichtig Auskunft erteilen, in der Regel jedoch nur über die Daten, die keinen Sperrfristen mehr unterliegen. Beachten Sie auch, dass die Heiratsregister ab Juli 1938 aus Datenschutzgründen im Lesesaal nicht vorgelegt werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren: Stadtarchiv Stuttgart (16. November 2023). Übersicht über die Geburts-, Heirats- und Sterberegister im Stadtarchiv. Archiv0711. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/beqi