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Stand und Perspektiven der Forschung zur Geschichte des Nationalsozialismus in Stuttgart – Zweiter Zwischenbericht (Teil 2: Kevin Schmidt)

Im Februar 2021 hatte die Landeshauptstadt Stuttgart zwei Promotionsstipendien ausgeschrieben, die sich der Erforschung und Vermittlung der lokalen NS-Geschichte widmen sollten. Vergeben wurden die beiden Themen „Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit“ (Kevin Schmidt) und „Die Geschichte der städtischen Krankenhäuser zwischen Republik und Nachkriegszeit“ (Gabriel Pscheidt). Letztes Jahr hatten wir die beiden Stipendiaten in einem Blogbeitrag bereits vorgestellt. Am 22. Oktober 2023 wurde der neueste Stand der Arbeit an beiden Promotionsstipendien im Stadtarchiv vorgestellt. Wir hatten bereits im Vorfeld beide Stipendiaten gebeten, an exemplarischen Quellen über ihren Arbeitsstand zu zu berichten. Hier der Beitrag von Kevin Schmidt, der ein Beispiel aus dem Bestand Ernährungsamt gewählt hat. Hier sein Text:

Der Umgang mit Zwangsarbeit in Stuttgart – ein Quellenbeispiel

Die Erfahrungen ausländischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkriegs in Stuttgart konnten individuell stark variieren und waren in hohem Maße abhängig davon, wie einzelne Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihren Handlungsspielraum im Umgang mit ihnen nutzten. Zum jetzigen Zeitpunkt des Quellenstudiums offenbaren sich bereits einige Tendenzen und interessante neue Erkenntnisse.

Unterschiedliche Erfahrungen und Handlungsspielräume

So hat die Auswertung der Fragebögen ehemaliger Ostarbeiterinnen und Ostarbeiter sowie polnischer Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter gezeigt, dass selbst innerhalb dieser vermeintlich homogenen Gruppen einzelne Aspekte der Arbeits- und Alltagserfahrung stark variierten. Insbesondere die Faktoren Umgang am Arbeitsplatz, Verpflegung, medizinische Versorgung und die Möglichkeit, an geeigneten Luftschutzmaßnahmen partizipieren zu können, prägten die Gesamterfahrung und wirkten sich auch auf die „Lebensqualität“ sowie auch die Überlebenschancen aus.

Sogar innerhalb der untersuchten Gruppen divergierten die Realitäten der Individuen stark, je nachdem wie die Deutschen in Verantwortungspositionen ihre Handlungsspielräume nutzten und gegebenenfalls von Interpretationsspielräumen bei Gesetzen und Weisungen zu Gunsten oder Ungunsten der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter Gebrauch machten oder gar bewusst geltendes (NS-)Recht zum Vor- oder Nachteil dieser brachen. Die konkrete Arbeits- und Lebenswelt der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Stuttgart wurde also nicht nur durch rassenideologische Diskriminierung seitens der Berliner Führung in Form von Gesetzen bestimmt, sondern war vielmehr noch abhängig von den Entscheidungen einzelner Stuttgarter, diese Vorgaben umzusetzen oder nach eigenen moralischen Maßstäben zu handeln.

Ein Beispiel aus dem Bestand Ernährungsamt

Ein anschauliches Beispiel findet sich im Bestand 120 Ernährungsamt l. Nr. 378 im Stadtarchiv Stuttgart in Form eines Schreibens des Vorsitzenden des Getreidewirtschaftsverbandes Württemberg an das Landesernährungsamt Abt. B vom 26. August 1942.

Stadtarchiv Stuttgart, 120-378, Schreiben an das Landesernährungsamt vom 26. August 1942

Zum Hintergrund des Schreibens: Zu diesem Zeitpunkt war durch einen Erlass des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. April 1942 reichsweit geregelt, dass sowjetische Kriegsgefangene und Zivilarbeiter nicht nur quantitativ geringere Verpflegungssätze als andere Zwangsarbeiter mit anderer Herkunft bekommen sollten, sondern dass sie auch qualitativ minderwertiger zu verpflegen seien.[1]

Dies fand unter anderem dadurch Ausdruck, dass sie ihre Fleischration ausschließlich in Form von Freibankfleisch[2] erhalten sollten und die Brotration ausschließlich mit Zuckerschnitzelbrot gedeckt werden sollte, welches aus Roggenschrot und Zuckerrübenschnitzelschrot herzustellen sei. Das Dokument ist glaubwürdig und es gibt keinen Grund, an seiner Authentizität zu zweifeln. Der Zustand ist gut und der Inhalt aufgrund der Maschinenschrift problemlos und zweifelsfrei zu entziffern.

Welche Erkenntnisse liefert uns dieses Dokument?

Wir erfahren zunächst, dass sowjetische Kriegsgefangene und sowjetische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter – spätestens – seit April 1942 ihre Brotration in anderer Form als andere Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erhalten sollten, nämlich als Roggenbrot mit einem Zuckerrübenschnitzelschrotanteil von 28%. Der Nährwert von Zuckerrübenschnitzel ist deutlich geringer und die Verwertbarkeit für Menschen und auch Tiere, die keine Wiederkäuer sind, deutlich schlechter, sodass diese Verpflegung – mindestens im Hinblick auf das verabreichte Brot – als eindeutig minderwertiger als die der übrigen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beurteilt werden muss. Diese Erkenntnis ist der Frage danach zuzuordnen, wie reichsweite Vorgaben aus Berlin vor Ort in Stuttgart umgesetzt wurden.

Des Weiteren erfahren wir aber auch, dass offenbar ein Großteil der für die sowjetischen Kriegsgefangenen und sowjetischen Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter zuständigen württembergischen Bäcker vor Ort diese Weisung ignorierte und dennoch das Brot ausschließlich aus Roggenschrot anfertigte, was der Anlass des vorliegenden Schreibens war. Die offiziellen Vorgaben wurden also nicht zwangsläufig vor Ort umgesetzt. Ob dies der Menschenfreundlichkeit der Bäcker, einem Berufsethos oder eher deren Bequemlichkeit zuzuschreiben ist, lässt sich an dieser Stelle nicht klären. Auf jeden Fall wurde dieser Umstand dem Vorsitzenden des Getreidewirtschaftsverbands Württemberg bekannt. Hier befinden wir uns auf der Ebene individueller bzw. kollektiver Verantwortung der württembergischen Bäcker bei der Umsetzung der offiziellen Vorgaben.

Bewusste rassenideologische Diskriminierung

Darüber hinaus zeigt die Quelle, dass der Vorsitzende des Getreidewirtschaftsverbands Württemberg nicht nur Kenntnis davon hatte, sondern auch gewillt war, diesen Zustand zu beenden. Mit seinem Schreiben nutzte er aktiv seinen Handlungsspielraum, um die rassenideologische Diskriminierungsmaßnahmen der NS-Führung auch vor Ort konsequent, auch gegen Widerstände der Bäcker, durchzusetzen. Im Gegensatz zu den Bäckern entschied er sich bewusst, aktiv dazu beizutragen, dass die sowjetischen Kriegsgefangenen und die sowjetischen Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter das minderwertige Zuckerrübenschnitzelbrot erhielten. Diese Erkenntnis betrifft die konkrete individuelle Verantwortung eines Individuums, das den eigenen Handlungsspielraum im Umgang mit sowjetischen Kriegsgefangenen und sowjetischen Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeitern ausnutzte. Der Autor hätte diesen Brief nicht schreiben müssen, hat sich aber aus eigenem Antrieb dazu entschieden, wodurch er aktiv die rassenideologische Diskriminierung ausländischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beförderte. Ob dies aus einer Art Amtseifer, einer persönlichen Abneigung gegenüber den Menschen aus der Sowjetunion oder einer Mischung aus beidem erfolgte ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar – für die betroffenen Menschen letztlich jedoch ohnehin irrelevant.

Die Vorschrift, an sowjetische Kriegsgefangene und sowjetische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter nur Zuckerrübenschnitzelbrot ausgeben zu dürfen, wurde noch im November 1942 durch Erlass des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, Herbert Backe, abgeschafft, da das Zuckerschnitzelbrot „durch den Mahllohn und Frachtkosten über seinen Futterwert hinaus belastet“ sei.[3] Sogar bei der Abschaffung der Vorschrift überwogen offenkundig ökonomische Überlegungen humanitäre Gründe für die Abschaffung.

Kevin Schmidt


[1] Erlass des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft II/1 7092, betr. Ernährung sowjetischer Kriegsgefangener und sowjetischer Zivilarbeiter vom 17. April 1942.

[2] Freibankfleisch ist Fleisch von Tieren, die nicht zur Normalschlachtung zugelassen wurden und das ausschließlich in sog. Freibänken verkauft werden durfte. Es stammte beispielsweise von notgeschlachteten Tieren, gesunden Teilen kranker Tiere oder Pferden. Freibänke gab es in Deutschland bis in die 1990er-Jahre hinein, diese belieferten gegen Ende allerdings hauptsächlich Firmen die Tierfutter herstellten.

[3] Erlass II/1-10477 des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 6.10.1942 nach Hauptstaatsarchiv Stuttgart E397-65 Verpflegung von Kriegsgefangenen und Ostarbeitern, Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft an die Getreidewirtschaftsverbände, Betr. Verpflegung sowjetrussischer Kriegsgefangener und Ostarbeiter vom 15. Oktober 1942.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Stuttgart (22. November 2023). Stand und Perspektiven der Forschung zur Geschichte des Nationalsozialismus in Stuttgart – Zweiter Zwischenbericht (Teil 2: Kevin Schmidt). Archiv0711. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/beqk


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