Bonjour Empörung – ein Kinoplakatskandal der 50er Jahre in der Königstraße
Der Debütroman „Bonjour Tristesse“ der damals 18-jährigen Französin Françoise Sagan (1935-2004) im Jahr 1954 galt als skandalös. Auch die vier Jahre später erscheinende Kinoverfilmung des Buchs war begleitet von einem Aufschrei der Empörung gegen den irritablen Inhalt, der den damaligen Sitten zufolge als zu freizügig und unmoralisch galt. In Stuttgart gab es zudem eine heftige Auseinandersetzung mit einem Kino in der Innenstadt wegen der Werbeplakatierung zum Film. Diese Auseinandersetzung beschäftigte auch die Stadtverwaltung und ist in Akten und Fotos im Stadtarchiv dokumentiert.

Au revoir Unschuld
Der Roman und der Film galten deshalb als Skandal, weil in ihnen mit den Rollenerwartungen an eine Frau radikal gebrochen wird. Ferner noch, war die Protagonistin ein Mädchen von gerade mal 17 Jahren. Der Plot geht kurzgefasst so: Die junge Cecile verbringt die Sommerferien mit ihrem alleinerziehenden wohlhabenden Vater und einer dessen zahllosen Geliebten an der französischen Rivera. Cecile genießt große Freiheiten und hat eine innige Beziehung zur ihrem Vater, der seine Tochter in einer gleichberechtigten Existenz leben lässt. Als eine seiner Geliebten zur ernsthaften Heiratskandidatin wird, schmiedet Cecil aus Eifersucht Pläne, um die Anwärterin zu vertreiben, die schließlich bei einem vermeintlichen Autounfall in den Selbstmord getrieben wird. Die natürlichen Intimitäten der Tochter waren so ganz anders, als man sie aus den Schmonzetten der Wirtschaftswunderjahre kannte. Vor allem wegen der Gleichgültigkeit und der unverschämt progressiven Art der weiblichen Protagonistin, wurde Bonjour Tristesse als unmoralisch und skandalös empfunden. Im Film grandios verkörpert von einer Jean Seberg als Enfant terrible mit kurzen Haaren. Die Freiwillige Selbstkontrolle, kurz FSK, stufte den Film ab 18 Jahren ein – diese Altersstufe gilt übrigens bis heute
Verderbliche Wirkung auf Heranwachsende
Das Stuttgarter Gloria-Palastkino bewarb den Film auf den Werbetafeln am Eingang der noch heute existierenden Gloriapassage an der Königstraße. Als Motiv wurde auf eines der Standbilder zurückgegriffen, dass der Filmverleih den Kinos zu Werbezwecken zur Verfügung stellte. Das Kino nahm dieses Foto und vergrößerte es großflächig für seine Außenreklame. Nun war damals wie heute direkt gegenüber die Kirche St. Eberhard, die gegen diese anstößige Kinowerbung vorging. Nicht nur Kirchenvertreter, sondern auch andere Personen und Stellen in der Stadtverwaltung empörten sich. So berichtete der Leiter der Dienstelle Erziehungsfürsorge am Jugendamt Stuttgart: „[…] daß es in der Öffentlichkeit sittlichen Anstoß erregen muß, wie ein Mann mit völlig entblößten Oberkörper sich schräg über eine weibliche Person beugt, von der zwar auch nur der Oberkörper zu sehen ist, jedoch lediglich mit einem Büstenhalter bekleidet.“

Kanzelerklärung mit viel Unmut
Die katholische Filmarbeit erstatte Anzeige wegen „Verletzung des öffentlichen Anstandsgefühls“. Die eingeschaltete Polizei und Oberstaasanwaltschaft ordneten an, die Kinowerbung unverzüglich zu entfernen. Es wurden Tumulte, auch von konfessionellen Jugendgruppen, befürchtet, die den benachbarten Ladengeschäften schaden konnten. Der Kinobesitzer sah diese Sorge angestachelt durch eine Kanzelerklärung, die in der St. Eberhard-Kirche abgehalten wurde. Hier ein Auszug:
„[…] Wir fragen alle Anwesenden, ob man solche Lichtspieltheater noch unterstützen soll, die in dieser offenen und gemeinen Weise gegen die öffentliche Sitte und Ordnung verstoßen. Bitte protestieren Sie in aller Deutlichkeit mit uns durch persönliche Schreiben, telefonische Gespräche oder persönliche Vorstellung beim Besitzer des Kinos […]“.
Es folgte eine polizeiliche Anordnung das anstößige Kinoplakat zu entfernen, dem der Gloria-Palast nachkam. Der Film sollte aber dennoch beworben werden. So entschied man sich kurzerhand für einen informativen Text, der aber den Eklat weiter vorantrieb

Erregungen und Anweisungen
Der Film wurde nun vom Gloria-Kino mit einem Text beworben der im Wortlaut so ging: „Dieses, hier ursprünglich angebrachte, von der FSK genehmigte Bild mußte auf Anordnung der Polizei entfernt werden, weil eine konfessionelle Jugendgruppe, ermutigt durch eine Kanzelpredigt in der Eberhards-Kirche, eine Demonstration plante und die Polizei sich angeblich außerstande sah, deren Folgen zu verhindern.“ Dieses Meinungsbild der Kinobesitzer kam weder bei der Kirche noch bei der Polizei gut an. Prompt waren die Gerichte wieder mit Eilanträgen, einstweiligen Verfügungen und Widersprüchen beschäftigt. Die Zivilkammer am Landgericht gab dem Stadtpfarramt recht und wies den Gloria-Palast dazu an, die Behauptung zur konfessionellen Jugendgruppe auf dem Textplakat zu entfernen. Es folgte Version Nr. 3 vom Kinowerbeplakat Bonjour Tristesse. Diese war nur leicht abgeändert und der vom Gericht beanstandete Teil wurde schwarz übermalt. Aber auch auf Seitens der Polizei war man mit der Formulierung auf dem Werbeplakat nicht einverstanden.

Viel Lärm um die Tristesse
Es sei despektierlich, die Polizei als schwach und nicht schlagkräftig hinzustellen, schrieb Stadtdirektor Dorner. So stelle auch das Bürgermeisteramt Strafantrag nach § 185 StGB wegen Beleidung. Da aber das Plakat auch in diesem beanstandeten Teil entfernt wurde, wurde der gestellte Strafantrag zurückgezogen. Nach diesem ganzen Hin und Her und etlichen anhängigen Anzeigen sah man es doch ein, in nachbarschaftlichen Gespräch zu kommen. Beide Parteien zogen ihre Anzeigen wegen Beleidigung und Verleugnung zurück und veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung. Nach dem ganzen Drama vor dem Kino konnte man sich schließlich wieder dem Wesentlichen im Kino zuwenden.
Quellen
2111 Nachlass Henry Bernhard l. Nr. 157
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Norah C. Allen (31. Oktober 2024). Bonjour Empörung – ein Kinoplakatskandal der 50er Jahre in der Königstraße. Archiv0711. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/12ljm