Künstlerisches Meisterwerk oder friedensgefährdend? – Skandal um „Panzerkreuzer Potemkin“
„Panzerkreuzer Potemkin“ ist einer der meist diskutierten, kontroversesten und spektakulärsten Filme der 1920er Jahre. Er thematisiert die Russische Revolution 1905. Besonders in Stuttgart war die Aufführung höchst umstritten, was zu einem Verbot des Films führte und für große Proteste und politische Debatten sorgte.
Sowjetische Propaganda in deutschen Kinos
Im April 1926 wurde der Film in Berlin erstmals in Deutschland aufgeführt. Es handelt sich hierbei um ein Werk des sowjetischen Regisseurs Sergei Eisenstein, der 1925 als Auftragsarbeit für das Jubiläum der Feier der Revolution von 1905 vergeben wurde. Namensgebend war das Militärschiff „Potemkin“ auf welchem sich die hauptsächliche Handlung des Films abspielt. Dort kommt es zu einem Matrosenaufstand, nachdem diese verfaultes Fleisch essen sollten. Dabei stirbt der Anführer der Aufständischen. Das Schiff legt im Hafen von Odessa an, wobei die Einheimischen, betroffen vom Tod des Matrosen, sich mit der Besatzung solidarisieren. In der berühmtesten Szene des Films, die auf der Hafentreppe von Odessa gedreht wurde, kommt es zu einem Massaker an der Bevölkerung durch zaristische Soldaten, das eindrücklich gezeigt wird. Der Film endet mit der Begegnung des „Panzerkreuzers Potemkin“ und der zaristischen Kriegsflotte. Im letzten Moment solidarisieren sich die zaristischen Matrosen mit den Matrosen des „Panzerkreuzer Potemkin“ und das Schiff kann auf das offene Meer fahren.
Der Film bedient sich typischer Propagandamittel dieser Zeit. So werden im Film beispielsweise kaum individuelle Charaktere gezeichnet. Stattdessen werden hauptsächlich verschiedene „Typen“ wie Matrosen, Offiziere und Bürger dargestellt. „Panzerkreuzer Potemkin“ wurde schon von Zeitgenossen als künstlerisch wertvoll aufgefasst und gilt bis heute als einer der einflussreichsten Filme aller Zeiten. Das Publikum reagierte euphorisch und mit großem Interesse. Der Journalist Kurt Pinthus (1886-1975) drückte seine Begeisterung mit folgenden Worten aus: „Angesichts dieses völlig ungewöhnlichen, neuartigen und grandiosen Films wird jedes Räuspern der Kritik durch den Schrei der Bewunderung verdrängt.“ Auch in Stuttgart sollte der Film ab August 1926 aufgeführt werden. Dazu kam es allerdings nicht.
Eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung?
Im Landtag gab es Bedenken gegen die Vorführung. Der konservative Abgeordnete Dr. Wider äußerte sich dazu mit den Worten: „Ich frage das Staatsministerium, warum es die Aufführung dieses staatsgefährlichen Films nicht verhindert?“ (SAZ 07.06.1926). Daraufhin reagierte das Polizeipräsidium mit einem Verbot des Films in Stuttgart. Dieser sei „dazu bestimmt […] die Kommunistische Agitation zur Vorbereitung des Umsturzes in wirksamer Weise zu unterstützen“ und aus diesem Grund „schon seinem Inhalt nach eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. (SAZ 16.06.1926)
Die politische Linke war empört. Die KPD kritisierte das Verbot heftig: Es seien auch andere „Propagandafilme“ gegen die Republik erlaubt worden und dieser sei nur deshalb verboten worden, weil die herrschende Klasse im negativen Licht gezeigt werde. Die kommunistische Süddeutsche Arbeiter-Zeitung rief zu Protesten auf und wehrte sich gegen das Verbot in dem sie eine mehrteilige Reihe veröffentlichte, in der sie „Zeitgenossen der damaligen Geschehnisse auf Grunde von autentischen Aufzeichnungen über die Vorgeschichte und den Verlauf des heroischen Matrosenaufstandes berichten“ (SAZ 05.07.1926) lies. Zudem beriefen sie sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Weimarer Republik.
Auf Antrag der Regierungen mehrerer Länder hin wurde der Film dennoch von der Filmoberprüfstelle geprüft und daraufhin am 12. Juli 1926 republikweit verboten. Dies löste eine große Protestbewegung aus, an der sowohl Arbeiter als auch zahlreiche Intellektuelle beteiligt waren. Aus diesem Grund wurde am 28. Juli 1926 eine gekürzte Fassung erneut zugelassen.
„Erlaubt – Verboten – Erlaubt – Verboten“
„Erlaubt – Verboten – Erlaubt – Verboten“: So heißt es im Schwäbischen Merkur passend (30.07.1926). Denn trotz der von der Filmoberprüfstelle freigegebenen gekürzten Fassung wurde der Film in Stuttgart erneut vom Polizeipräsidium verboten. Die Kürzung hätte die Gefährdung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit nicht verringert. Und auch aus der Leserschaft des Schwäbischen Merkurs wurde geschrieben:
„Daß der ‚Potemkin‘ mit seinen hungernden Matrosen und ihrem Losschlagen gerade in der Zeit der Erwerbslosigkeit gewollt oder ungewollt eine seelische Mobilmachung zur Revolution ist, das ist doch klar!
Filmoberprüfstelle und andere haben den Potemkin – Film ‚künstlerisch hochwertig‘ genannt. Diesem ‚künstlerisch hochwertigen ‘Film will man nun durch ein bißchen Zusammenstutzen die Giftzähne ausgebrochen haben. Als ob gerade bei einem hochwertigem Kunstwert Geist und Tendenz des Ganzen nicht aus jedem einzelnen Bild spräche!“ (Schwäbischer Merkur 30.07.1926)
Im November 1926 wurde der Film schließlich in Bietigheim als erster württembergischen Stadt zugelassen. Viele Besucher kamen aus Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn dorthin, um den Film zu sehen.
Die Freigabe des Panzerkreuzer Potemkin wurde immer wieder erfolglos gefordert. Umgesetzt wurden diese erst zwei Jahre später. Grund war eine erneute Debatte im Sommer 1928: Das Uniontheater in der Tübinger Straße hatte angefragt, den Film vorführen zu dürfen, was allerdings erneut abgelehnt wurde. Nach Protesten wurde einer Vorführung schließlich doch zugestimmt. Am 18. Oktober 1928 wurde der ungekürzte Film erstmals in Stuttgart gezeigt und war aufgrund des großen Interesses noch mehrere Wochen später in den Stuttgarter Kinos zu sehen.
Die Debatte um den Film „Panzerkreuzer Potemkin“ spiegelt auf eindrucksvolle Weise die politische Atmosphäre der 1920er Jahre wider. In einer Zeit, in der Filme sowohl als neuartiges Unterhaltungsmittel galten, als auch zur politischen Beeinflussung genutzt wurden, ist der Film ein namhaftes Beispiel der politischen Auseinandersetzung über Arbeiterbewegung, Demokratie und Zensur. Und erreichte breite Schichten der Gesellschaft.
Hannah Böhm absolviert von September 2024 bis Juli 2025 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Stadtarchiv Stuttgart.
Quellen
Süddeutsche Arbeiter-Zeitung : 07.06.1926, 16.06.1926, 05.07.1926, 13.07.1926, 03.08.1926, 20.10.1926
Schwäbischer Merkur 30.07.1926
Kurt Pinthus, Der Zeitgenosse S.186ff
Panzerkreuzer Potemkin Filmkanon-Filmheft bpb
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Hannah Böhm (13. Dezember 2024). Künstlerisches Meisterwerk oder friedensgefährdend? – Skandal um „Panzerkreuzer Potemkin“. Archiv0711. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12wyw