Republik ohne Republikaner? – Die letzte Verfassungsfeier in Stuttgart 1932
Am 11. August 1919 unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert die Verfassung der Weimarer Republik im thüringischen Schwarzburg. Drei Tage später wurde diese Verfassung offiziell verkündet, die das Land in eine neue, demokratische Zukunft geleiten sollte. Einige Jahre später entschlossen sich diejenigen Parteien, welche die Republik primär unterstützten – also die SPD, die DDP und das Zentrum – den Verfassungstag zum Nationalfeiertag zu erheben. Den Status eines reichsweiten gesetzlichen Feiertages erreichte der 11. August allerdings nie.

Schon diese Tatsache weist darauf hin, dass der Verfassungstag zu keinem Zeitpunkt allgemein akzeptiert wurde. Gleichwohl mauserte sich die Feier nach und nach zu einem großen Fest mit massenhafter Beteiligung. Die Reichsregierung richtete eine offizielle Feier in Berlin aus und auch die Länderregierungen schlossen sich an. Tatsächlich bilden die Verfassungsfeiern einen zentralen Beleg dafür, dass „Weimar“ keineswegs eine Republik ohne Republikaner war.
„Feiertag der Anderen“?
In Württemberg blieb eine amtliche Feier bis Mitte der 1920er Jahre aus. Doch schließlich kam es dazu, dass die württembergische Staatsregierung gemeinsam mit der Stadt Stuttgart Feierlichkeiten abhielt. Die offiziellen Feiern, in deren Zentrum die Rede einer geladenen Persönlichkeit stand, waren in der Regel mit einem Kinderfest am Bärenschlößle verbunden. Das Ziel dieses Kinderfestes bestand darin, insbesondere die Jugend für die Republik zu gewinnen, die mit Brezeln und Fähnchen in Schwarz-Rot-Gold versorgt wurde. Tatsächlich avancierten die Stuttgarter Feierlichkeiten zu Massenveranstaltungen, die immer mehr, aber durchaus nicht alle Bürgerinnen und Bürger erreichten. So bezeichnete etwa die konservative „Süddeutsche Zeitung“ die Stuttgarter Verfassungsfeier 1929 als „Feiertag der Anderen“ und machte damit deutlich, dass aus ihrer Sicht hier nicht die Nation feierte, sondern lediglich ein bestimmtes Segment der Bevölkerung. Dennoch scheint die Verfassung(sfeier) gerade in den mittleren Jahren der Republik zunehmend auf Akzeptanz gestoßen zu sein. Zwar lehnte etwa der deutschnationale württembergische Kultminister Wilhelm Bazille die Feiern noch im Jahre 1929 mit dem Argument ab, dass sie „etwa künstliches [sic]“ seien, konnte sich mit dieser Minderheitenposition im Staatsministerium aber nicht durchsetzen.
Diskussionen im Staatsministerium
Im August 1932 fand schließlich die letzte Stuttgarter Verfassungsfeier der Weimarer Republik statt. Sie stand infolge der Entwicklungen auf Reichsebene und der massiven Wirtschaftskrise unter keinem guten Stern und war durch einen resignativen Tonfall gekennzeichnet. Im Juli 1932 diskutierten die Landesminister im Staatsministerium über die Feier. Bazille vertrat seine übliche Position und gab sich wieder einmal als „Gegner der Verfassungsfeier“ zu erkennen. Finanzminister Alfred Dehlinger fürchtete, die Feier könnte ins Getriebe einer polarisierten Öffentlichkeit geraten und „im Reichstagswahlkampf ausgeschlachtet“ werden. Doch Staatspräsident Eugen Bolz war der Ansicht, es sei gerade deswegen „umso nötiger nach aussen zu bekunden, dass es noch viele Leute gebe, denen es eine Gewissenssache sei, an der rechtmässigen Verfassung festzuhalten.“ Tatsächlich entschloss sich die Mehrheit des Staatsministeriums dafür, die Verfassungsfeier doch noch einmal abzuhalten.
Kritik
Wenngleich aus der Kabinettsdebatte hervorgeht, dass diese Feier verschiedenen Ministern weder als selbstverständlich noch als notwendig erschien. Diese Tatsache wird auch dadurch deutlich, dass einzelne deutschnationale Abgeordnete im Landtag eine kleine Anfrage einbrachten, welche die Beteiligung der Staatsregierung an der Verfassungsfeier aus zwei Gründen ablehnte: Erstens sei durch die extensive Nutzung des Artikels 48 die Verfassung im Grunde so verformt, dass sie nicht mehr existent sei. Zweitens sei eine Feier in Zeiten wirtschaftlicher Not schlicht Geldverschwendung. Die Staatsregierung hielt dennoch in ihrer Antwort an ihrer Position fest: „In der jetzigen sehr bewegten Zeit, in der die Rechtsbegriffe vielfach stark verwirrt sind, erscheint es am Verfassungstag angezeigt, die Bevölkerung in einer amtlichen Feier auf die grosse Bedeutung der Verfassung als Staatsgrundgesetz hinzuweisen.“ Die Kosten hielten sich in Grenzen und seien für diesen Anlass durchaus angemessen.
Feier in der Liederhalle
Am 11. August 1932 um Punkt 20:00 Uhr fand die Feier schließlich unter dem wenig optimistischen Motto „In ernster Stunde“ statt. Im Festsaal der Liederhalle versammelten sich die ortsansässigen Würdenträger aus Reich, Land und Stadt, darunter der Stuttgarter Oberbürgermeister Karl Lautenschlager sowie Polizeipräsident Rudolf Klaiber. Als Festredner trat der in Bad Mergentheim geborene, katholische Schriftsteller Hans Heinrich Ehrler auf, der eine düstere Rede hielt, die in der Feststellung gipfelte, gegenwärtig sei „von dieser Verfassung fast nur noch der §48 übrig und diese Feiern, bei denen wir sitzen und sprechen.“ Angesichts dessen kommentierte das „Stuttgarter Neue Tagblatt“, die Rede sei „voll schmerzhaft herber Anklage“ gewesen, „die aus einer anderen Welt kam, als die Worte, die man sonst bei solchen Feiern zu vernehmen pflegt.“

Tatsächlich beschrieben nicht nur die offizielle Festrede, sondern auch die Kommentare zur Feier, sofern sie überhaupt noch erschienen, die Verfassung nicht mehr als etwas Zukunftsträchtiges, sondern als etwas, das im Grunde schon in der Vergangenheit lag. Offenbar war die Weimarer Reichsverfassung in dem Moment, in dem der Parlamentarismus in eine Staatskrise mündete, nicht mehr in der Lage, größere Bindekräfte oder gar Begeisterung auszulösen. Was blieb war Resignation, und schon Monate vor dem Machtantritt der Nationalsozialisten war – glaubt man dem Fazit der Festrede – alles, was von der Demokratie noch übrig geblieben war der Artikel 48 und die Feier einer Verfassung, die im Grunde nicht mehr existierte.
Quellen zur Verfassungsfeier im Stadtarchiv:
Die Verfassungsfeier im Jahr 1927
Die Verfassungsfeier im Jahr 1928
Die Verfassungsfeier im Jahr 1929
Die Verfassungsfeier im Jahr 1930
Die Verfassungsfeier im Jahr 1931
Die Verfassungsfeier im Jahr 1932
Regelung der Dienstzeit der Ämter und Betriebe am Verfassungstag
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Sebastian Rojek (12. September 2025). Republik ohne Republikaner? – Die letzte Verfassungsfeier in Stuttgart 1932. Archiv0711. Abgerufen am 20. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/14ngn






