True Crime in Plieningen: Unzucht und Illegitimität in Skortationsprotokollen

Der goldene Herbst neigt sich dem Ende zu, die Tage werden dunkler und ungemütlicher. Der perfekte Zeitpunkt, um in spannenden Lesestoff einzutauchen. Und fesselnden Lesestoff hat das Stadtarchiv zuhauf. Es verwahrt zahlreiche Quellen, die dramatische Geschehnisse früherer Lebenswelten widerspiegeln. In Anlehnung an die derzeit beliebten True-Crime-Geschichten, wird hier eine Archivale in den Fokus genommen, deren Inhalte uns heute noch Gänsehaut spüren lässt. Wohlbemerkt: Aufgrund der historischen Einordnung des „Verbrechens.“

Ein Verhör zur unehelichen Schwangerschaft

Begeben wir uns auf eine Zeitreise. Am 18. Dezember 1819 kommt es in Plieningen zu einem Verhör aufgrund einer „beschenen Anzeige, daß hier eine Weibs-Person von Denkendorf, Regine Fröschlen, […] 1 Kind gebohren habe […].“ Überliefert ist diese Information in einem sogenannten Skortationsprotokoll. Der Name der Quelle gibt bereits Aufschluss über den Grund, weshalb sich Regine Fröschlen einer Befragung stellen musste. Der lateinisch-deutsche Begriff „Skortation“ kann frei übersetzt werden mit „Hurerei“ bzw. „Unzucht.“ Oder etwas eleganter ausgedrückt, als „außerehelich fleischliche Vermischung.“ Ein Kind zu gebären war im 19. Jahrhundert an sich kein Verbrechen. Entstammte das Kind jedoch aus einer ehelosen Verbindung, so galt das daraus entstandene Kind als illegitim. Zu rechnen war dann mit einer Skortationsstrafe.

Auszug aus dem Skortationsprotokoll, Befragung der Regine Fröschlen.
917 Plieningen Nr. 361

Das Skortationsprotokoll von Plieningen enthält zahlreiche Einträge von Vernehmungsberichten, in denen sich unverheiratete Frauen ob Ihrer Schwangerschaft oder der bereits geschehenen Geburt erklären mussten. Typischerweise lag der Fokus im Verhör auf den Frauen, es kam jedoch auch zu Befragungen der infrage kommenden Väter.

Intime Fragen

Die Befragungen zu illegitimen Schwangerschaften verliefen nach einem Muster: Die Frauen mussten zu sich selbst Auskunft geben, von wem sie geschwängert wurden und „wo die Schwängerung geschehen sey.“  Über Regine Fröschlen erfahren wir zwar kein Alter, jedoch, dass ihre Eltern beide bereits verstorben sind und sie sich nach der Geburt ihres Kindes bei ihrer Schwester, die Bürgerin in Plieningen ist, aufhält. So kam es auch dort zu der Anzeige. Die sehr intime Frage nach dem Zeugungsort und dem Kindsvater beantwortete sie wahrheitsgemäß: Ort der aus damaliger Sicht schändlichen Tat war Bernhausen, wo sie im Dienst des Bärenwirtschaftshauses stand. Tatbeteiligter war Adam Schlecht, ein lediger Maurer. Der Mittäter dieses Unzuchtvergehens erkennt laut Protokoll an, die angezeigte Regine Fröschlen geschwängert zu haben. Die Frage nach dem Geständnis der Schwängerung durch den benannten Kindsvater ist übrigens auch fester Bestandteil der Skortations-Protokolleinträge.

Nach dem Lesen dieser Quelle stutzt man aus heutiger Sicht vermutlich. Unser Verständnis von der freien Entfaltung des zwischenmenschlichen Zusammenlebens steht im krassen Gegensatz zu den früheren Moralvorstellungen und rechtlichen Vorgaben. Für uns ist es heute kaum mehr vorstellbar, dass eine ehelose Geburt anzeigewürdig war und sich die „Tatbeteiligten“ in einer Anhörung äußern mussten.

Diese Art der Quelle und auch sonstige Aufzeichnungen zu Skortationen sind vielfach in Archiven überliefert. Welche Konsequenzen aus der Anzeige für Regine Fröschlen und Adam Schlecht entstehen, erfahren wir nicht. Andere Eintragungen des Skortationsprotokolls, so beispielsweise das Verhör der Friederika Nothakerin und des Kinderzeugers Kunradt Zimmermann vom 20. Januar 1815, lassen anhand der Fragestellung, ob sie ihre Strafe bezahlen oder abverdienen wollen, zumindest die Strafform erkennen. Die kulturwissenschaftlichen Rückschlüsse, die wir aus solch einer Quelle ziehen können, sind enorm.


Symbolbild. Werk des französischen Malers Jean-Baptiste Camille Corot. Mother and Child.

Lebensausschnitte zweier lediger Mütter

Wir erfahren nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Leben der verhörten Frauen, können anhand der wenigen Angaben jedoch einige Schlussfolgerungen ziehen.  Die eingangs erwähnte Regine Fröschlen entstammte der unteren sozialen Schicht, typischerweise arbeitet sie als Dienstmädchen in einem Gasthof in Bernhausen. Sie ist Vollwaise. Den Vater des Kindes benennt sie zwar, wie es um die Beziehung der beiden zueinander bestellt ist, geht aus der Aufzeichnung jedoch nicht hervor. Im Gegensatz zu anderen Protokolleintragungen, wird hier nichts zu einem Eheversprechen des Kindsvaters Adam Schlecht erwähnt. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass Regine Fröschlen keine Aussichten auf eine Heirat hatte und ledig mit ihrem Kind blieb. Wie ihr Leben und das ihres unehelich geborenen Kindes weiterging, lässt sich der Quelle nicht entnehmen.

Von Friederika Nothaker erfahren wir aus dem Verhör, dass Sie 28 Jahre alt ist und in Plieningen beim Bauer Johann Georg Fuchs in Diensten stand, in dessen Haus es wohl zu dem verhängnisvollen Liebesakt mit dem Taglöhner Kunradt Zimmermann von Plieningen kam. Sie hat, ebenso wie der Kindsvater, keinerlei Vermögen, deshalb muss sie ihre Skortationsstrafe in nicht genannter Höhe „abverdienen“. Offensichtlich hat sie eine schlechte Bildung bzw. ist nicht alphabetisiert, ihre Unterschrift unter den Protokolleintrag leistet sie lediglich mit zwei Kreuzen ab. Auch hier erfährt man nichts über ein mögliches Eheversprechen oder das weitere Leben der Mutter mit ihrem Kind.

Regine Fröschlen und Friederike Nothaker stehen exemplarisch für eine Vielzahl an Frauen der unteren gesellschaftlichen Schicht, die vor dem Problem der illegitimen Geburten standen. In einem kleinen Exkurs zu diesem Thema soll die Lage der betroffenen Frauen näher beleuchtet werden.

Illegitimität in der gesellschaftlichen Unterschicht

Innerhalb der gesellschaftlichen Unterschicht war Illegitimität ein weit verbreitetes Phänomen. In ländlichen Gebieten war vorehelicher Verkehr durchaus üblich, um die Fruchtbarkeit der Braut zu prüfen. Die körperliche Einlassung der Frauen war, zumindest bei den ersten sexuellen Beziehungen, oftmals eng verknüpft mit der Ehehoffnung. Meist wurde dann, sobald ein Kind geboren war, auch geheiratet.  Auch lassen sich spätere Verehelichungen einer illegitimen Mutter mit einem anderen Mann als dem Erzeuger des Kinders nachweisen. Kam es nicht zu einer Eheschließung, lag das vordergründig nicht an verantwortungslosen Männern, sondern an den gesetzlichen Verehelichungsbeschränkungen des 19. Jahrhunderts, die als Maßnahme gedacht waren, das Bevölkerungswachstum zu kontrollieren. Vorstellbar ist, dass sich aufgrund dieser Gegebenheit innerhalb dieser Gesellschaftsschicht eine Einstellung verbreitet hatte, die in einer unehelichen Geburt zumindest nichts Verwerfliches sah.

So kann man festhalten, dass eine uneheliche Mutterschaft innerhalb der benannten Schicht nicht automatisch mit einem Statusverlust gleichgesetzt werden kann, dazu war es ein zu häufiges Alltagsphänomen. Diesen Statusverlust dürften wohl eher Frauen der bürgerlichen Gesellschaftsschicht eingebüßt haben. Je höher die Stellung der Frauen, desto schärfer durfte die moralische Verurteilung gewesen sein.

Ökonomische Notlage der Frauen

Problematisch wurde hingegen die finanzielle Belastung für eine ledige Mutter der unteren sozialen Schicht. Ein zeitgenössisches Zitat untermauert diese These: „Uneheliche Geburten sind nicht selten bei den Mägden und werden weniger als Schande denn als Verschlechterung der ökonomischen Lage empfunden.“[1] Die Dienstherren, bei denen die jungen, ledigen Mütter oft angestellt waren, duldeten in aller Regel nicht, dass diese ihre Kinder bei sich behielten. Konnten oder wollten die Eltern oder Großeltern das uneheliche Kind nicht zur Pflege aufnehmen, so musste dieses in eine Pflegefamilie oder ein Waisenhaus gegeben werden. Das Geld für den Unterhalt der Kinder zahlten die Mütter von ihrem Lohn, was ihre wirtschaftliche Lage oftmals erheblich verschlechterte. Und dies war wiederum gleichbedeutend mit der Verminderung ihrer zukünftigen Heiratschancen. Doch nicht nur für die ledigen Mütter war die ökonomische Lage prekär: Die in Pflege oder gar ins Waisenhaus gegebenen, unehelich geborenen Kinder wiesen eine weitaus höhere Sterblichkeitsrate auf als ehelich geborene Säuglinge.

Unter den gezeichneten Umständen, bot in der unteren Gesellschaftsschicht die Illegitimität bzw. die Aussicht auf eine ledige Mutterschaft, befeuert durch fehlende Heiratsaussichten, eine wirtschaftliche Notlage und möglicherweise durch fehlende familiären und finanzielle Unterstützung den Nährboden für das wahrscheinlich bis ins 19. Jahrhundert hinein weit verbreitetste Verbrechen in Westeuropa: Die Kindstötung durch die leibliche Mutter.

Symbolbild. Werk des norwegischen Malers Christian Krohg – Mother and Child.

Skortationsprotokolle geben als Quelle einen kleinen Ausschnitt aus der Lebenswelt von Frauen Preis, die vor dem Problem der ledigen Mutterschaft standen. Die Schicksale der Frauen sind in den Einzelfällen hochspannend zu lesen und haben in der Gesamtheit einen kulturwissenschaftlichen Informationswert. Das zitierte Skortationsprotokoll aus Plieningen, wie auch andere Skortationsprotokolle aus den Vorortbeständen, können zur Einsicht und Auswertung in den Lesesaal des Stadtarchivs bestellt werden.

Links:

Quellen zu Prozessen gegen Kindsmörderinnen sind im Staatsarchiv Ludwigsburg überliefert. Exemplarisch hierzu ist beispielsweise der Fall der Magdalena Dorothea Hoffmann.

Das Stadtarchiv Weil der Stadt hat ebenfalls interessante Informationen zum Skortationsprotokoll und diese Quelle als Archivale des Monats August 2021 vorgestellt.

Hintergrundinformationen und Zitate zu diesem Blogartikel wurden gewonnen aus der Masterarbeit aus dem Jahr 1984 der Frau Herma Klar: Verbrechen aus verlorener Ehre? Kindsmörderinnen. Eine Untersuchung aufgrund von Material aus der ländlichen Unterschicht Nordwürttembergs im 19. Jahrhundert.

Wer Probleme hat, die beiden vorgestellten Auszüge aus dem Plieninger Skortationsprotokoll zu entziffern, kann im Folgenden die Transkriptionen herunterladen:


[1] zitiert aus: Klar, Herma. 1984. Verbrechen aus verlorener Ehre? Kindsmörderinnen. Eine Untersuchung aufgrund von Material aus der ländlichen Unterschicht Nordwürttembergs im 19. Jahrhundert. Magisterarbeit. S. 24.für


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