Maskeraden der Gewalt – Der Film über die Deportation der jüdischen Bevölkerung in Stuttgart 1941

Im Stadtarchiv Stuttgart sind Filmaufnahmen aus dem Jahr 1941 überliefert, die die Deportation der jüdischen Bevölkerung in Stuttgart zeigen. Diese Aufnahmen sind selten: Der Filmwissenschaftler Tobias Ebbrecht-Hartmann hat sich damit genauer beschäftigt und konnte insgesamt nur sechs Beispiele von Deportationsfilmen aus Bruchsal, Stuttgart, Warschau, Hildesheim, Dresden und Prag ausfindig machen.

Die Stuttgarter Aufnahmen (Signatur: 9150 Kriegschronik – Fi 34 Judensammellager Killesberg) zeigen, wie Ende November 1941 Jüdinnen und Juden aus Stuttgart und Württemberg auf dem Gelände der früheren Reichsgartenschau auf dem Killesberg gesammelt wurden. Wie geplant fuhr am Morgen des 1. Dezember 1941 ein mit 1.013 Personen besetzter Zug vom Nordbahnhof Richtung Osten ab, begleitet von zehn Schutzpolizisten und einem Angehörigen des Judenreferats der Gestapo.

Nach dreitägiger Fahrt und etwa 2.000 Eisenbahnkilometern traf der Zug am 4. Dezember 1941 auf dem Güterbahnhof Skirotava, rund sechs Kilometer vom Zentrum der lettischen Hauptstadt Riga entfernt, ein. Nach heutigen Kenntnissen haben lediglich 43 Personen aus diesem Transport überlebt.

Der Inhalt des Films über die Stuttgarter Deportation 1941

Es handelt sich um acht Minuten langes Filmmaterial, das keine ordnenden Zwischentitel enthält und erkennbar unfertig ist. Die Aufnahmen sind stumm, schwarz-weiß und im Original auf 16mm gedreht. Diese Beschaffenheit entspricht den technischen Standards der Zeit und stellt in dieser Hinsicht keine Besonderheit dar.

Inhaltlich lassen sich fünf größere Sequenzen unterscheiden: Die ersten Aufnahmen zeigen die Kontrolle von Gepäckstücken und Ausweispapieren (00:03-01:01), anschließend sind die zum provisorischen Lager umfunktionierten Ausstellungshallen auf dem Killesberg zu sehen, in der sich Gepäckstücke stapeln und in drangvoller Enge wartende Menschen zu sehen sind (01:02-02:48). Der dritte Abschnitt spielt im Freien und zeigt eine Gruppe Männer beim Entladen eines Lastwagens, in Großaufnahme ist am Ende dieser Sequenz ein Versorgungspaket zu sehen (02:49-03:32). Es folgen – viertens – Aufnahmen eines Feldkochherdes mit einer langen Schlange wartender Personen an der Essensausgabe (03:33-06:02). Am Schluss sind fünftens – die Verladung der Gepäckstücke in einen Möbelwagen und die Sortierung von Gepäckstücken zu sehen (06:03-08:10).

Die „Banalität der bösen Bilder“

Der Film wirkt vor allem wegen der – um Hannah Arendt in Abwandlung zu zitieren – „Banalität der bösen Bilder“ verstörend. Den vorliegenden Bildern des Stuttgarter Deportationsfilms fehlen die erwarteten Brutalitäten und Grausamkeiten. Im Prinzip ist – bis vielleicht auf die erste Einstellung, in der wir Menschen sehen, die registriert werden und ihre Pässe vorzeigen müssen – jede Form von Zwang und Gewalt in diesen Aufnahmen abwesend. Der Film erscheint auf den ersten Blick geradezu harmlos und will ganz bewusst den Eindruck der „Normalität“ erzeugen. Tatsächlich sehen wir, wie der Filmwissenschaftler Tobias Ebbrecht in diesem Zusammenhang richtig festgestellt hat, „(…) durch die Linse der Kamera (…) einen Verwaltungsakt“ (Ebbrecht: „Für die Kriegszeit“, S. 65). Die Deportation – so die offenkundige Wirkungsabsicht des Films – soll als geordnet ablaufende, effizient von der Verwaltung organisierte Umsiedlung dargestellt werden, zynisch formuliert: als Reise, als Aufbruch in ein neues Land und in ein neues Leben.

Eine genauere Analyse zeigt den propagandistischen Gehalt dieser Filmbilder. Der Film ist Teil der nationalsozialistischen Bildproduktion und allein schon deswegen von der NS-Ideologie kontaminiert. Zwei Beispiele: Im Film sind zahlreiche Gepäckstücke und Koffer zu sehen, die immer wieder in Großaufnahme gezeigt werden. Die Kofferbilder sollen zum einen den Charakter einer harmlosen Reise suggerieren, andererseits – und damit zeigt sich der propagandistische Gehalt selbst dieser vermeintlich dokumentarischen Filmbilder – wird damit auch ein antisemitisches Klischee bedient: Der Film illustriert an diesen Stellen die stereotype Vorstellung vom angeblich „wandernden Juden“, der keine Heimat, kein Zuhause hat und nirgends zugehörig ist, definitiv nicht Teil der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ ist.

Ein zweites Beispiel ist die lange Sequenz von der Feldküche und der Essensausgabe. Diese Aufnahmen sollen zeigen, dass es den Deportierten an ausreichender Versorgung mit Essen nicht gemangelt hat. Auf ganz ähnliche Weise funktioniert die Großaufnahme, die für einige Sekunden den Inhalt eines Verpflegungskartons zeigt (03:16ff.). Unser Auge registriert Wurst, Brot, Marmelade – und soll damit in den Köpfen der Betrachterinnen und Betrachter das Bild festsetzen, dass es den Deportierten doch nicht so schlecht ergangen sein kann.

Unbedingt nötig ist es, sich in der Analyse des Filmes mit dem Verhältnis von Gefilmten und Filmenden genauer zu beschäftigen. Wie lassen sich Rückschlüsse auf die Situation der gezeigten Menschen ziehen? Welche Hinweise geben uns die Filmbilder darauf?

Besonders deutlich wird dies bei einer genauen Betrachtung der Blickrichtungen der im Film dargestellten Personen in der Halle und deren Reaktion auf die Kamera. Die gefilmten Personen drehen sich – sobald sie die Anwesenheit der Kamera bemerken – sofort weg. Die Geste des Abwendens ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass den von der Kamera erfassten Menschen deren Anwesenheit unangenehm ist. Die sich in der Halle befindlichen Personen sind demzufolge nicht freiwillig dort, durch das Wegdrehen zeigen sie unmissverständlich, dass sie in dieser für sie demütigenden Situation nicht gefilmt werden wollen – es aber auch nicht verhindern können.

Ein grundsätzliches Problem dieses Films ist die vermeintliche Abwesenheit von Zwang und Gewalt. Durch unabsichtliche Fehler der Kameraführung wird an mehreren Stellen die im Titel dieses Beitrags angesprochene „Maskerade der Gewalt“ durchbrochen. Ein besonders eindrückliches Beispiel dafür findet sich in der Mitte des Films: Ein Lastwagen wird entladen, vermutlich handelt es sich um die Lebensmittelpakete, die wir im Anschluss daran in der bereits angesprochenen Großaufnahme sehen. Eine Gruppe von Männern entlädt Kartons und am rechten Bildrand kommt ein Uniformierter ins Bild. Er blickt in die Kamera, bemerkt deren Anwesenheit und geht daraufhin zügig wieder aus dem Bildausschnitt.

Eine ähnliche Situation ergibt sich am Schluss des Filmes, als ebenfalls ein Uniformierter in das Blickfeld der Kamera gerät. Ein Uniformierter lehnt an einem Pfeiler und steht offensichtlich zufällig im Bild. An diesen Stellen durchbricht der Film den Schein der vermeintlichen Normalität.

Diese „Fehler“ bei der Aufnahme zeigen, dass diese Deportation keineswegs nur „selbstverwaltet“ durch die Deportierten abgelaufen ist, sondern dass die eigentlichen Organisatoren und diejenigen, die diese Deportation überwachen, nicht gefilmt werden wollten. Die vermeintlich auf Freiwilligkeit basierende Umsiedlungsaktion stellt sich damit auch auf der filmischen Ebene als Illusion heraus.

Visuelle Leerstellen

Der Deportationsfilm aus Stuttgart verschleiert an vielen weiteren Stellen das tatsächliche Geschehen. Die Eingangsszene beispielsweise zeigt auf einer vordergründigen Ebene die Erfassung und Registrierung der Deportierten. Die visuelle Leerstelle, für die es keine Bilder gibt, ist der zeitgleiche Raub des zurückgelassenen Besitzes der jüdischen Bevölkerung im Rahmen dieser Deportation. Im Erlass der Geheimen Staatspolizei/Staatspolizeileitstelle Stuttgart an die Landräte und Polizeidirektoren vom 18. November 1941 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von Geld, Schmuck, Sparbüchern, Wertpapieren sowie Wertsachen aller Art strengstens verboten war. Für diesen Raub, an dem offizielle Stellen wie Landräte, Finanzämter und die örtlichen Polizeibehörden mitgewirkt haben, gibt es im Film keine Bilder.

Eine weitere visuelle Leerstelle des Films ist die an die Sammlung der Deportierten auf dem Killesberg anschließende Fahrt nach Riga, die nach Augenzeugenberichten unter katastrophalen Bedingungen stattgefunden hat. Was der Film darüber hinaus ebenfalls nicht zeigt, ist die Ankunft auf dem Gutshof Jungfernhof in der Nähe von Riga am 4. Dezember 1941 und das weitere grausame Schicksal der Deportieren. Das Gehöft war für die Unterbringung mehrerer tausend Menschen völlig ungeeignet, sein baulicher Zustand war desolat, die Dächer undicht, Schnee und Regen drangen ein. Ab 2. Dezember 1941 trafen die ersten vier Transporte im Abstand von wenigen Tagen ein, aus Nürnberg am 2., aus Stuttgart am 4., aus Wien am 6. und aus Hamburg am 9. Dezember. Insgesamt kamen auf diese Weise knapp 4.000 Menschen in das Gut, die zudem nach kräftezehrender tagelanger Fahrt in überfüllten Waggons von den lettischen Hilfspolizeimannschaften mit Schlägen brutal in Empfang genommen wurde.

Mitte März 1942 führte die SS im nahe gelegenen Wald von Bikernieki Massenerschiessungen durch. In einer 2003 erschienen Publikation über den Weltanschauungskrieg im Osten wird ein Foto davon gezeigt (Mallmann/Rieß/Pyta, Deutscher Osten 1939-1945, S. 95, Abb. 44, S. 96, Abb. 45). Dieses grausame Bild mit den Bergen von Leichen der Erschossenen in einer Grube steht exemplarisch für die von den Nationalsozialisten betriebene Vernichtungspolitik der europäischen Jüdinnen und Juden. Eine der zentralen Aufgaben jeder Beschäftigung mit dem Stuttgarter Deportationsfilm ist es, diese visuelle Leerstelle sichtbar zu machen.

Literatur

Tobias Ebbrecht, Filmen für die Nachwelt. Archivbilder von der Deportation jüdischer Bürger aus dem Deutschen Reich in den Jahren 1941 und 1942, in: Memento Movie. Materialien zum audiovisuellen Kulturerbe, 24.1.2013, online verfügbar unter: https://www.memento-movie.de/2013/01/filmen-fur-die-nachwelt/

Tobias Ebbrecht, „Für die Kriegszeit bezeichnende Vorgänge“. Zwei Filme über die Ausgrenzung und Deportation der Juden in Stuttgart 1941, in: Filmblatt 15 (2010/11), Nr. 44, S. 55–67.

Wolfgang Scheffler, Die Deportation aus Stuttgart am 1. Dezember 1941, in: Ders. (Bearb.): Buch der Erinnerung: die ins Baltikum deportierten deutschen, österreichischen und tschechoslowakischen Juden, Band II, München 2003, S. 569–597 (Namensliste der Deportierten).

Wolfgang Scheffler, Das Schicksal der in die baltischen Staaten deportierten deutschen, österreichischen und tschechoslowakischen Juden 1941–1945. Ein historischer Überblick, In: Ders./Diana Schulle (Bearb.), Buch der Erinnerung: die ins Baltikum deportierten deutschen, österreichischen und tschechoslowakischen Juden, Bd. I, München 2003, 1–78.

Klaus-Michael Mallmann/Volker Rieß/Wolfram Pyta (Hrsg.), Deutscher Osten 1939–1945. Der Weltanschauungskrieg in Photos und Texten, Darmstadt 2003.

Roland Müller, “Deportationen” seit 1941 mit Gedenkstätte Nordbahnhof, publiziert am 21.08.2020 in: Stadtarchiv Stuttgart, URL: https://www.stadtlexikon-stuttgart.de/article/e5486815-dabd-4b74-a64c-f36b28ce3345/1/%22Deportationen%22_seit_1941_mit.html


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