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Cannstatt 1833: Prügelnder Lehrer wird aktenkundig

In Rechtfertigungsnot gelangte 1833 Präceptor (Schulvorsteher) Faber von der Lateinschule zu Cannstatt. Ein Lehrer dieser Schule versetzte einigen Buben eine so harte Prügeleinheit, dass es zu einer Beschwerde führte. Lehren kann nervenstrapazierend sein, Erwachsene bekommen das in diesen Tagen bei der Homeschooling-Betreuung besonders zu spüren. Zu bösen Taten ist man jedoch maximal gegen das nicht funktionierende Endgerät des e-learnings bereit. Das war 1833 etwas anders. 

Tätliche Schulpädagogik als gewöhnliches Mittel

Seit 1973 ist das Recht auf körperliche Züchtigung bundesweit an Schulen verboten. Umso nachdenklicher stimmt, was sich einer Beilage des Cannstatter Kirchenkonventsprotokolls entnehmen lässt.

Reue oder gar Scham über die Misshandlung der Schüler liest sich aus dem Rechtfertigungsschreiben Fabers vom 21. Juli 1833 an das Scholarchat (Schulbehörde) wahrlich nicht heraus. Vielmehr begründet er sogar eine regelmäßige Anwendung körperlicher Züchtigungsmethoden: 

[…]so ist es doch und war es zu jeder Zeit, wie bekannt, observanzmäßig angenommen und von den Vorstehern der Schule stillschweigend gebilligt worden [].

Gemäß dem Motto: Wenn nichts bemängelt wird, kann es munter weitergehen und so falsch nicht sein.   

Stets habe er “[…] in seinem jährlichen Bericht an die Behörde unumwunden erklärt, daß er sich derselben zu bedienen genöthigt sehe, und noch nie eine Rüge der höheren Behörde […]” dafür erhalten.  

Der Wundarztbericht

Gebilligt soll gewesen sein, was sich im Bericht des Oberamtswundarztes Mayer nur mit Schrecken lesen lässt.

Den 17. dieses Nachmittags kam der Oberamtsgerichtsdiener Fritz mit seinem 12 Jahre alten Knaben und dem ebenso alten des Messerschmid Rapps, und ersuchte mich, dieselben zu untersuchen, weil sie vorgeben sie können nicht sitzen.

Bei eingehender Untersuchung stellte der Arzt bei dem Sohn des Oberamtsgerichtsdieners auf dessen  

[…] etwas stark angeschwollenen rechten Hinterbakken, mehrere, ungefehr 10 – 12 Schwielen, wie sie von dem Aufschlagen eines Stekens [=Stock] meistens gesehen werden […]

fest. Dem anderen Knaben wurde ganz ähnliches Leid zugefügt.

Schlagen mit Erlaubnis?

Wie kam es zu dieser beträchtlichen Züchtigung durch den Lehrer der Lateinschule? Worin lagen die Gründe und war man angesichts der verheerenden körperlichen Folgen reumütig? Ob der schlimmen Auswirkung dieser Art der „Erziehung“?  

Mitnichten!

Selbstbewusst bemerkt Faber, Züchtigungen dürfen im Falle von Schulversäumnissen dem Lehrer nicht abgesprochen werden „[…] worauf erst eines der letzten Rescripte des k[öniglichen] Studienrats hinweißt.“   

Schließlich stand eine derartige Bestrafung „[…] bei dem Knaben des Oberamts Gerichtsdieners Fritz noch besonders zu.“  Laut Ausführung des Präceptors erhielt man als Absolution für das Schlagen “[…] von den Eltern gleichsam den Consens […].” Die Eltern gaben nach dieser Ausführung ihr Einverständnis zu einer derartigen körperlichen Misshandlung durch den Lehrer. Warum sucht der Vater jedoch einen Wundarzt zur Abklärung der schweren Verletzungen seines Sohnes und dessen Schulkameraden auf und beschwert sich an höchster Stelle über diese angeblich gebilligte Maßnahme? An dieser Stelle ist selbst ein Urteil zu bilden. 

Nur mit Widerwillen nahm der prügelnde Lehrer den Bub Fritz “[…] wegen unzureichender Kenntniße […]” neu in die eigene Klasse auf. Auf inständiges Drängen der Mutter gab er nach und mahnte,

[…] daß sie und ihr Sohn sich täuschen, wenn sie etwa glauben, daß ihr Sohn bei dieser Veränderung mehr der Bequemlichkeit pflegen könne, denn der Lehrer habe sich streng vorgenommen, manchen Unordnungen, die er unter den Neuaufgenommenen in seine Classe eingerissen sehe, alles ernstes, und wenn es nötig seyn sollte, auch mit körperlichen Züchtigungen zu wehren […]. 

Kann einer Mutter, die ihren Sohn unter inständigem Betteln in eine bessere Klasse schickt, mit gutem Gewissen recht gewesen sein, dass dieser zum Zwecke der Erziehung körperlich misshandelt wird? Oder war die Zustimmung zur körperlichen Züchtigung ein Ausdruck von Hilflosigkeit gegenüber dem Lehrer, an dessen Gunst die Schullaufbahn ihres Sohnes hing? Was auch immer ihr Beweggrund war, nach Aussage Fabers stimmte sie diesem Vorhaben zur körperlichen Bestrafung durch den Lehrer zu, wohl auch weil sie “[…] ihren Kindern den Kopf nicht habe.”  Fraglich, warum sie sich dann doch so vehement für diesen Klassenaufstieg ihres Sohnes bemühte.  

Ein folgenreicher Ausflug nach Schorndorf

Bald schon fand der Lehrer einen Grund zur Anwendung seiner Erziehungsmethoden. Unerlaubt und ohne Wissen der Eltern gingen die Schüler Fritz und Rapp nach Schorndorf.

Der Lehrer hatte sich also überzeugt, daß die Schuld allein an den Kindern liege, und sah sich aufgefordert, eben im Allgemeinen von der Mutter des einen, hier im speciellen von der andern, die Kinder ernstlich zu strafen. Aus diesem Grund ist also die Strafe nicht blos nicht unbefugt, sondern mußte wohl […] stattfinden.

Über die festgestellte Misshandlung findet man kein Wort der Reue, schließlich hat

[…] der Lehrer, in der That nicht zu seinem Vergnügen eine Strafe anzuwenden sich genötigt gesehen, wozu Lehrer sich von jeher gezwungen sehen […].

Eine Argumentation, die zu dem heutigen pädagogischen Verständnis einen starken Kontrast bildet.  

Weder Haut noch Geist der Knaben sind geeignet – ein Schulwechsel wird angeregt

Die Schwere der Verletzung wird mit einer im Wundarztbericht erwähnten “[…] Irritabilität [der] Haut […]” versucht zu erklären. Diese sei bei dem Schüler Fritz wohl so ausgeprägt gewesen, dass es eben deshalb zu solch schweren Wunden nach der Prügelstrafe kam. So ist also nicht der “Steken” des Lehrers Schuld an den massiven Wunden auf dem Hinterteil, es ist laut Rechtfertigungsschreiben die zu stark ausgeprägte Haut-Irritabilität des Schülers Fritz!  

Zudem legt er nahe, die Eltern sollen dazu aufgefordert werden, die Söhne gemäß ihren Fähigkeiten auf die Deutsche Schule oder in die Abteilung des zweiten Lehrers an der Lateinschule zu schicken “[…] wohin sie vermöge ihrer Kenntniße viel mehr passen.” Sind in den Augen des Präcepors und des übergriffigen Lehrers Schüler, die sich nicht an Regeln halten, gleichzusetzen mit unfähigen und ungebildeten Menschen, die erst mit einer Tracht Prügel auf den richtigen Weg gebracht werden müssen?  Und da man die Strafe nicht ergebend annimmt, sondern sich beschwert, wird dann der Wechsel in eine niederschwellige Klasse angeregt?

Folgt das Scholarchat den Ausführungen des Schulvorstehers der Lateinschule? Werden die Misshandlungen als Mittel zum pädagogischen Zweck gebilligt? Oder hat die Lateinschule mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen?

Stellungnahme des Scholarchats, Stadtarchiv Stuttgart 9/128.
Durch anklicken des Bildes öffnet sich das Dokument als pdf.

Werden Sie selbst zum Geschichtsforscher und erfahren Sie die Antwort im beigefügten Originaltext. Eine Transkription ist hinterlegt, sollten Sie beim Lesen der Schrift Schwierigkeiten haben. 

Archivsignatur: Einzelakten 9/128

Link: Südwestdeutsche Archivalienkunde, Kirchenkonventsprotokolle


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Melanie Köhler-Pfaffendorf (6. April 2020). Cannstatt 1833: Prügelnder Lehrer wird aktenkundig. Archiv0711. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bel2


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